Studientitelanerkennung

Ein im Ausland erworbener Studientitel hat in Italien nur dann gesetzlichen Wert, wenn dieser mit einem italienischen akademischen Grad gleichgestellt und somit anerkannt ist. Da es zwischen Deutschland und Italien kein bilaterales Abkommen wie zwischen Italien und Österreich („Notenwechsel“) gibt, ist die Anerkennung des in Deutschland erworbenen Studientitels aufwändiger. Sie erfolgt über die Prozedur der Einzelnostrifizierung: Der Antrag auf Studientitelanerkennung („abbreviazione di corso e riconoscimento di titolo estero“) kann zwischen Juli und September an einer italienischen Universität, die einen dem im Ausland abgeschlossenen ähnlichen Studiengang anbietet, unter Vorlage der notwendigen Dokumentation in italienischer Sprache eingereicht werden. Der akademische Grad muss dabei mit den entsprechenden Vermerken der italienischen diplomatischen Vertretung des Landes, in welchem der Abschluss erworben wurde, versehen sein (Wertbescheinigung).

Innerhalb von 90 Tagen wird vom zuständigen Fakultätsrat individuell über die Anerkennung des Studientitels beziehungsweise der einzelnen Studienleistungen entschieden. Dabei ist auch eine teilweise Anerkennung möglich, wobei für eine vollständige Anerkennung Anpassungsmaßnahmen gefordert werden dürfen (Ablegen fehlender Prüfungsleistungen).

Weiterführende Informationen, vor allem zu den Antragsformalitäten, findet man im „Leitfaden zur Anerkennung der beruflichen Befähigungsnachweise und Diplome in der Europäischen Union“, der auf der Homepage der Studieninformation Südtirol Abteilung 40 – Bildungsförderung, Universität und Forschung der Autonomen Provinz Bozen veröffentlicht ist.

Eine weitere Möglichkeit ist die Anerkennung des Berufstitels über das „Ministero della Giustizia“. Anträge zu gewissen Berufsbefähigungen werden dazu einzeln bearbeitet.

Die Vortragsfolien und eine Zusammenfassung des Studientitelanerkennung-Infoabends könnten ebenfalls hilfreich sein: