Glossar

Anmeldefrist

Neben der Rückmeldefrist sollte auch auf die Anmeldefrist der Prüfungen geachtet werden. Ansonsten kann die Prüfung erst in darauffolgenden Semestern bei Anmeldung absolviert werden. Bewerbungsfrist für die meisten Universitäten/Hochschulen ist Mitte Juli.

Ausländische Studierende in München

Die Südtiroler Studenten werden den bayrischen Studenten gleichgesetzt (Bildungsinländer). Für die Einschreibung bei einigen Hochschulen besteht die Pflicht, das Maturazeugnis bei der zuständigen Zeugnisanerkennungsstelle der jeweiligen Universität anerkennen lassen.

Bibliotheken in München

  • Bayrische Staatsbibliothek, Ludwigstrasse 16, 80539 München
  • Münchner Stadtbibliothek, Rosenheimer Str. 5, 81667 München
  • Universitätsbibliothek der LMU, Geschwister-Scholl-Platz 1, 80539 München
  • Universitätsbibliothek der TU, Arcisstrasse 21, 80333 München
  • Studentenwerksbibliothek, Leopoldstr. 13 (Haus 1), 80802 München

ECTS

Abkürzung für „European Credit Transfer System“ECTS-Punkte quantifizieren den Studienaufwand für erfolgreich absolvierte Veranstaltungen. 1,5 Punkte stehen dabei für eine Semesterwochenstunde. Gewisse Studiengänge bzw. Stipendienvergabekriterien schreiben eine bestimmte Mindestpunkteanzahl vor.

Fachschaft

Vertretung der Studenten eines Fachbereichs. Oft geben Fachschaften Skripte und Studienhilfen heraus. Des Weiteren organisieren sie Einführungsveranstaltungen für die Erstsemester.

Gebühren

Nach einem Volksbegehren 2013, wurden die Studiengebühren für das Wintersemester 2013 abgeschafft. In der Regel sind aber weiterhin 62€ Studentenwerksbeitrag und 66,50€ Solidarbeitrag fürs Semesterticker pro Semester fällig.

Immatrikulation & Immatrikulationsbescheinigung

Die Immatrikulation bezeichnet die Einschreibung an einer Hochschule. Alle Studierenden erhalten nach erfolgter Einschreibung bzw. Rückmeldung maschinell erstellte Immatrikulationsunterlagen, u.a. mit Studienbescheinigungen und dem Studienausweis.

Kirchensteuer

Bei der Anmeldung im Meldeamt gibt man seine Religionszugehörigkeit an. Bekennt man sich zur römisch-katholischen oder einer anderen staatlich anerkannten Religionsgemeinschaft, so wird vom Staat automatisch die Kirchensteuer einbehalten. Der Betrag wird anhand der Lohnsteuer festgelegt. Bei der Angabe „konfessionslos“ wird keine Kirchensteuer bezahlt. Ein späterer Austritt aus der Kirche ist möglich, gilt aber nur innerhalb Deutschlands.

Matrikelnummer

Alle Studenten erhalten nach Eingang des Zulassungsantrags eine Matrikelnummer, die sie während ihres Studiums beibehalten. Diese Nummer ermöglicht eine eindeutige Identifikation des Studierenden und sollte deshalb bei Anträgen oder Rückfragen immer angegeben werden. Die Matrikelnummer kann man dem Studienausweis (siehe Immatrikulationsbescheinigung) entnehmen.

Numerus Clausus (NC)

Aufgrund der hohen Nachfrage sind einige Studiengänge (z.B. Medizin, Biologie, Pharmazie) zulassungsbeschränkt, d.h. es gibt nur eine bestimmte Anzahl von Studienplätzen, die vergeben werden. NC-Studienplätze werden teilweise durch die ZVS (Zentrale Vergabestelle für Studienplätze) in Dortmund vergeben (www.hochschulstart.de). Teilweise muss man sich mit seinem Maturazeugnis direkt bei der Hochschule bewerben. Informationen darüber gibt es auf der Webseite der jeweiligen Hochschule.

Rundfunkbeitrag

Seit dem Jänner 2013 wurde die Rundfunkgebühr (GEZ) durch den Rundfunkbeitrag ersetzt. Pro Wohnung fällt nun ein Pauschalbetrag für den Fernsehempfang an (17,50€/Monat). Egal ob die Bewohner fernsehfähige Geräte besitzen oder nicht.

Rückmeldung

Studierende müssen sich jedes Semester rückmelden, um das Studium fortzusetzen. Die Rückmeldung erfolgt in der Regel durch die Überweisung des Studienbeitrages. Erfolgt die Rückmeldung nicht, so scheidet der/die Studierende mit Ablauf des Semesters aus, d.h. zum Ende des Semesters erfolgt automatisch eine Exmatrikulation.

Semester

Das Studienjahr besteht aus dem Winter-und Sommersemester. Die Dauer der Semester sowie Feiertage kann man der Homepage der jeweiligen Hochschule entnehmen.

Semesterwochenstunde

Eine Semesterwochenstunde (kurz SWS) wird an Hochschulen benutzt, um den Zeitaufwand für eine Lehrveranstaltung anzugeben. Dabei bedeutet die Angabe „1 SWS“, dass die entsprechende Veranstaltung für die Dauer eines Semesters wöchentlich 45 Minuten lang gelehrt wird. Eine Zeitangabe von 4 SWS für ein Fach bedeutet also, dass man während eines Semesters dieses Fach jede Woche für 4 Vorlesungsstunden à 45 Minuten (3 Zeitstunden) hört.

Stadtkarte München:

Stadtkarten gibt es z.B. beim Hugendubel am Marienplatz sowie an verschiedenen Tourismus-Informationsständen und Kiosken ab. Online kann man einen Stadtplan finden und sich Routen berechnen lassen unter: www.stadtplandienst.de. Erstsemester bekommen (nach Anmeldung) beim Erstsemester-Törggelen der ISAS einen kostenlosen Stadtplan von München.

Tutoren

Tutoren sind studentische Hilfskräfte. Sie übernehmen Aufgaben der allgemeinen und fachspezifischen Betreuung und Beratung.

Übung

Lehrveranstaltung, die zur Vertiefung des Stoffes dient. Übungen sind vor Allem wichtig für Fächer wie Mathematik und ein wichtiger Bestandteil, um die Klausur zu bestehen. Bei der Zusammenstellung des Stundenplans sollte man mögliche Übungen mit einplanen.

Vorpraktikum

Ein Praktikum, das vor Studienaufnahme abzuleisten ist. Wichtig v.a. für die Aufnahme an Fachhochschulen und Unis in Bayern.

Zentraler Hochschulsport (ZHS)

Alle Studenten, die an einer Hochschule in München immatrikuliert sind, haben die Möglichkeit, viele Sportarten gegen ein geringes Entgelt auszuüben. Das Angebot reicht vom Surfkurs am Starnberger See, bis zu Volleyball und Kletterkursen. Es ist mit Sicherheit für jeden etwas dabei. Anmeldungstermine beachten! Genauere Infos auf www.zhs-muenchen.de.